WAS IST IM TODESFALL ZU TUN ?
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist es normal, dass wir völlig hilflos und schockiert sind. Wir sind nie wirklich auf dieses Ereignis vorbereitet und wissen nicht immer, was in den frühen Morgenstunden zu tun ist. Diese Anleitung soll Ihnen helfen.
Die Erklärung des Todes
Der Tod eines Verwandten muss innerhalb von zwei Tagen beim Standesamt der Gemeinde, in der er oder sie stattgefunden hat, gemeldet werden.
Beachten Sie, dass die Schritte oder Verpflichtungen je nach Todesort unterschiedlich sein können :
- wenn der Tod zu Hause vorkommt: Die nächsten Angehörigen (auf gemeinsame Anordnung, Kinder, Ehegatten von Kindern, andere Familienangehörige oder Personen, die den Tod gesehen haben) müssen dies unverzüglich beim Hausarzt melden.
- wenn der Tod in einem Krankenhaus, einer medizinischen Einrichtung oder in einer Haftanstalt eintritt: Die betreffende Einrichtung unternimmt die ersten Schritte, indem sie die Familie und ihre Angehörigen informiert und mit der Todeserklärung fortfährt.
- wenn der Tod auf öffentlichen Straßen auftritt: Die Polizei, die an den Unfallort gerufen wird, ist für die Unterrichtung der Familie und der Angehörigen verantwortlich. Die Todeserklärung wird daher von einem Arzt abgegeben, der zur Stelle geschickt wird. Die Polizei ist berechtigt, Ihnen die Schritte mit welcher Organisation zu erklären.
- wenn der Tod im Ausland auftritt: Es liegt in der Verantwortung der ausländischen Behörde, die betreffende Schweizer Vertretung zu informieren, die die Sterbeurkunde an die Herkunftsstadt des Verstorbenen weiterleitet.
Die Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde ist erhältlich, wenn Sie sich an das Zivilstandsamt wenden, wo der Tod eingetreten ist.
In diesem Akt wird die Identität des Verstorbenen sowie Datum und Ort seines Todes erwähnt. Dieser Auszug des Registers ist sehr wichtig, da er von jeder Stelle (öffentliche Dienste, Banken, Versicherungen, …), die einen Todesnachweis verlangt, angefordert werden kann.
Begräbnis vorbereiten
Bestattungsunternehmen Cassar begleitet Sie über 15 Agenturen im Kanton Waadt bei der Vorbereitung der Beerdigung.
Unser professionelles Team steht Ihnen 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche zur Verfügung. Wir legen großen Wert darauf, eine große persönliche Verfügbarkeit gegenüber Familien in Trauer zu zeigen, ihnen Aufmerksamkeit und gutes Zuhören und Privilegien zu geben die menschliche Dimension unserer Tätigkeit. Unsere langjährige Erfahrung ist sehr nützlich, damit die Schritte sowie die Verwaltungsformalitäten in Abstimmung mit Ihrer Familie erledigt werden.
Wir kümmern uns um alle Formalitäten, die mit dem Tod verbunden sind :
- eingriffe am Ort des Todes, Pflege des Verstorbenen, Leichenklosett, persönliche Kleidung oder Leichenbekleidung
- Verwaltungsverfahren mit den verschiedenen Behörden
- je nach dem Willen des Verstorbenen installieren wir ihn bei sich zu Hause oder in einem Bestattungsraum
- Wahl der Bestattung: Einäscherung oder Bestattung
- Wahl der Zeremonie: religiös, weltlich, informell, Intimität oder nicht
- Ort der Zeremonie: Pfarrgemeinde, Begräbnisstätte, andere Orte …
- Erstellung und Übermittlung von Todesanzeigen
- Blumenarrangements für die Trauerfeier
- Lieferung der verschiedenen Bestattungsartikel (Sarg, Urne, …)
- danke karten
- Organisation der Überführung ins Ausland
Die Leute und Organisationen, die gewarnt werden sollen
Es ist auch wichtig, jede Organisation oder Person über den Tod Ihres Angehörigen zu informieren, damit die laufenden Verträge oder Kündigungen gekündigt werden. Diese Organisationen werden nach der Sterbeurkunde fragen, um dies zu beweisen.
Nachfolgend finden Sie eine detaillierte, aber nicht erschöpfende Liste der zu alarmierenden Organisationen :
- der Arbeitgeber (falls die Person noch aktiv war)
- die AVS-Pensionskasse
- der Vermieter der Wohnung
- die Bank oder Banken
- die Versicherungsgesellschaft oder -gesellschaften (Auto, Haushalt, Lebensversicherung, 3. Säule, …)
- Steuer- und kantonale Verwaltungen