Eine wachsende Zahl von Menschen äußert den Wunsch, im Ausland bestattet zu werden. Diese Entscheidung wird häufig durch den Wunsch motiviert, an ihre Herkunft und ihre Wurzeln anzuknüpfen, oder durch den Wunsch, ihre religiösen Überzeugungen zu respektieren.
Die Rückführung von Leichen ist definiert als die Überführung des Verstorbenen außerhalb der Schweizer Grenzen an den gewählten Bestimmungsort. Diese Überführung kann auf dem Luft- oder Landweg erfolgen.
Es ist wesentlich zu beachten, dass dieser Transport zwingend von einem Bestattungsunternehmen und kann nicht von der Familie durchgeführt werden. Der internationale Leichentransport unterliegt strengen Vorschriften, die nicht nur unter das Schweizer Recht fallen, sondern auch unter die Anforderungen des Ziellandes. Die Bestattungsinstitut Cassar begleiten Sie, indem sie die Verwaltungsformalitäten erledigen und alle Schritte des Prozesses beaufsichtigen.
Wie wir gesehen haben, müssen für den Transport eines Leichnams zahlreiche Genehmigungen eingeholt werden. Er wird nämlich durch schweizerische und ausländische Gesetze, aber auch durch internationales Recht geregelt.
So müssen verschiedene Bescheinigungen vorgelegt werden:
Einige Länder verlangen zusätzliche Dokumente:
Wir begleiten Sie vor, während und nach der Beerdigung und ergreifen bei all unseren Handlungen rigorose Maßnahmen, um unseren kostbaren Planeten zu schützen.
Bei einer Überführung auf dem Luftweg müssen die Kosten für das Flugticket zum Preis für die Bestattungsdienste hinzugerechnet werden. Dieser Preis kann je nach Fluggesellschaft variieren und wird auf der Grundlage des Gesamtgewichts einschließlich des Sargs berechnet.
Bei der Beförderung auf dem Landweg werden die Kosten nach der Anzahl der Kilometer bis zur Grabstätte sowohl für den Hin- als auch für den Rückweg bemessen.
Es wird empfohlen, zu prüfen, ob der Verstorbene eine Rückführungsversicherung bevor Sie die Schritte einleiten, da diese Versicherung möglicherweise den Einsatz einer Firma von Bestattungsunternehmen angegliedert ist. Diese Vorsichtsmaßnahme ist besonders entscheidend bei einem Rückführung aus dem Ausland in die Schweiz, da alle Bestattungsunternehmen nicht über die für dieses Verfahren erforderlichen Akkreditierungen verfügen.
Unser Team besteht aus Fachleuten, die Sie bei der Prüfung, die Sie durchmachen, begleiten und beraten können.
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