Die Feuerbestattung: Definition
In der Schweiz wählen schätzungsweise 85% der Verstorbenen die Einäscherung als Bestattungsritual. Dieser Trend wird in den kommenden Jahren noch weiter zunehmen. Das Bestattungsinstitut Cassar SA kann Ihnen alle Fragen zu dieser Praxis beantworten.
Die in einem Krematorium durchgeführte Einäscherung, auch Kremation genannt, ist eine Bestattungstechnik, bei der der Körper eines verstorbenen Menschen verbrannt und zu Asche verbrannt wird.
In der Schweiz wird die Einäscherung ausschließlich in speziellen Einrichtungen, den sogenannten Krematorien, durchgeführt.
Wissen Sie, aus welchen Gründen die Einäscherung immer häufiger in Anspruch genommen wird? Die Aufhebung des von der katholischen Kirche 1963 ausgesprochenen Verbots hat viel zu diesem Anstieg beigetragen. Der Anstieg ist jedoch auch auf verschiedene Faktoren zurückzuführen: die Entfernung der Familien von den Begräbnisstätten, die schwindende Begeisterung für religiöse Praktiken, der Platzmangel auf den Friedhöfen und vor allem die sehr hohen Preise für Konzessionen und deren Instandhaltung.
Was tun mit der Asche ?
Den Familien stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- Kolumbarium: Hierbei handelt es sich um einen Ort mit Nischen, in denen die Urnen mit der Asche des Verstorbenen beigesetzt werden.Die Familie nimmt die Urnen mit, um sie zu Hause aufzubewahren, zu beerdigen oder an einem privaten Ort zu vergießen.
- Beisetzung auf einem Friedhof: Aschengräber sind dazu bestimmt, eine oder mehrere Urnen aufzunehmen. Die Asche in einer Urne kann in einem Reihengrab oder in einer Grabstelle einer bereits verstorbenen Person beigesetzt werden, wenn die nächsten Angehörigen der verstorbenen Person zustimmen. Es ist auch möglich, eine Urne in ein bereits bestehendes Grab einmauern zu lassen.
- Jardin du Souvenir: Hierbei handelt es sich um einen reservierten Platz für die anonyme Beisetzung der Asche, ohne Urne oder andere Behältnisse. Im Gegensatz zu Konzessionen und Reihengräbern gibt es im Jardin du Souvenir keine zeitliche Begrenzung für die Aufbewahrung.
- Zu Hause: In der Schweiz sind Sie nicht verpflichtet, die Asche auf einem Friedhof ruhen zu lassen. Es ist daher möglich, die Asche zu Hause aufzubewahren. Sie können sie auch in Ihrem Garten oder auf einem Grundstück beerdigen, sofern es sich dabei nicht um Privateigentum handelt, das Ihnen nicht gehört.
- Verstreuen der Asche: Es ist durchaus möglich, die Asche eines Verstorbenen an einem oder mehreren Orten (See, Wald, Berge, Fluss, …) zu verstreuen. In der Schweiz entscheiden sich immer mehr Menschen dafür, die Asche in der freien Natur zu verstreuen, je nach dem letzten Willen des Verstorbenen oder der Wahl seiner Angehörigen.
- Transport in der Schweiz oder im Ausland: Der Transport der Asche ist in der Schweiz frei und erfordert keine besonderen Vorkehrungen. Was die Überführung der Asche ins Ausland betrifft, so muss die Urne versiegelt werden. Zu diesem Zweck können Sie sich mit einer unserer 16 Agenturen im Kanton Waadt in Verbindung setzen.
Schritte im Zusammenhang mit der Einäscherung
Vor der Einäscherung
Wie bei der Erdbestattung muss auch die Einäscherung eines Leichnams frühestens 24 Stunden und spätestens 6 Tage nach dem Todestag erfolgen.
Sie benötigen mehrere Dokumente, um die Genehmigung für die Einäscherung eines verstorbenen Angehörigen zu erhalten:
- Sterbeurkunde
- Ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass die Art des Todes und das Fehlen einer batteriebetriebenen Prothese einer Einäscherung in keinem Fall entgegenstehen.
- Unterschriebener und datierter Antrag auf Einäscherung.
Nach der Einäscherung
Es wird eine Bescheinigung über die Einäscherung ausgestellt. Dabei handelt es sich um ein Dokument, das die Identität sowie das Geburtsdatum des Verstorbenen bestätigen soll. Im Falle einer Verstreuung der Asche in der freien Natur werden Sie gebeten, diese Bescheinigung aufzubewahren.
Welche Schritte Sie unternehmen müssen, hängt auch davon ab, wohin die Asche gebracht werden soll:
- Erklärung zur Verstreuung in der freien Natur
- Antrag auf Beisetzung in einer Gruft oder einem Reihengrab
- Antrag auf Verstreuung im Garten der Erinnerung
- …
Zwischen dem Tod und der Einäscherung erledigt das Bestattungsinstitut Cassar alle Verwaltungsformalitäten für Sie. Denn alle unsere Mitarbeiter legen großen Wert darauf, den trauernden Familien persönlich zur Verfügung zu stehen, ihnen Aufmerksamkeit und ein offenes Ohr zu schenken und die menschliche Dimension ihrer Tätigkeit in den Vordergrund zu stellen. So bleiben Ihnen die verschiedenen Schritte erspart und Sie können folglich Ihre Trauer “gelassener” erleben.